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Kabinettorder von König Friedrich Wilhelm III.
"Auf allerhöchsten Spezialbefehl Sr. Majestät des Königs ist der Herr Major O`Etzel vom Generalstab der Armee beauftragt worden, Stationspunkte zur Errichtung von Telegraphen zwischen Magdeburg und Koblenz auszumitteln, die Baustellen abzustecken und die Errichtung der nöthigen Bauten sofort anzuordnen. Sämmtliche den unterzeichneten Ministerien untergeordneten Behörden, insbesondere aber Landräthe, Forstbeamte, Ortsbehörden werden hierdurch angewiesen, das Geschäft des Herrn Major O`Etzel in jeder Beziehung nach Möglichkeit zu fördern und ihm sowohl als auch den von ihm detaschierten Offizieren oder Gehilfen nicht nur die kräftigste Unterstützung zu gewähren, sondern auch alles zu beseitigen, was das Geschäft hindern oder verzögern könnte. |
Von den untergeordneten Behörden werden verlangt
Gestellung von Wegweisern und Boten, Überweisung von Arbeitern
und Fuhren, Eröffnung von Aus- und Durchsichten, Besorgung von
Materialien. Tage- und Fuhrlöhne werden durch den Herrn Major
O`Etzel nach den gebräuchlichen Sätzen bezahlt, ebenso die
Materialien.
Sämtliches Holz und staatliche Grundstücke sind sofort gegen Quittung zu übertragen. Die Vermittelung der Abtretung von Privateigentum gegen gesetzliche Entschädigung haben die Landräte zu übernehmen. Wenn nötig, soll das Zwangsenteignungsverfahren eingeleitet werden. Da des Königs Majestät die größte Beschleunigung befohlen haben, so werden alle Behörden ausdrücklich angewiesen, ohne vorherige Anfrage und Einholung von Behörden bei ihren Vorgesetzten bei persönlicher Verantwortlichkeit für eine jede durch ihre Schuld etwa entstehende Weitläufigkeit oder Verzögerung der in Anspruch genommenen Dienstleistungen pünktlich zu genügen." 21.7.1832 |
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